BEITRAGSORDNUNG
§ 1
In Übereinstimmung mit der Satzung des 1. Triptiser Schützenverein e.V. wird diese Beitragsordnung erlassen. Sie gilt für alle Mitglieder des Vereines.
§ 2
Bei Eintritt in den 1. Triptiser Schützenverein e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Siehe Tabelle § 10
§ 3
Jedes Mitglied ist verpflichtet durch regelmäßige finanzielle Beiträge zum Etat des
1. Triptiser Schützenverein e.V. beizutragen. Die Beitragshöhe beträgt Siehe Tab. § 10.
§ 4
§ 5
Bei Zahlungsrückständen per 30.11. des Jahres erfolgt eine schriftliche Mahnung.
Zusätzliche Mahnungen erfolgen nicht. Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 20.12. des laufenden endet die Mitgliedschaft automatisch zum 01.01. des Folgejahres.
§ 6
Bei finanziellen Härten ist eine Stundung, auf Antrag des Mitgliedes möglich. Über Stundungsanträge entscheidet der Vorstand.
§ 7
Beitragsrückzahlungen bei Austritt bzw. Ausschluss erfolgen nicht.
§ 8
Veränderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
§ 9
Diese Beitragsordnung tritt in dieser Fassung gemäß dem Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 30.09.2023 ab 2024 in Kraft.
§10
| Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag |
Mitglieder | 0,00 Euro | 90,00 Euro |
Ehegatten & Lebenspartner | 0,00 Euro | 50,00 Euro |
Jugendliche bis Ende ihrer Ausbildung | 0,00 Euro | 20,00 Euro |
Fördermitgliedschaft | 0,00 Euro | nach Vereinbarung |